Hab es gerade bei Fifi und hatte es auch gestern bei heise gelesen. Die Lage war bisher, dass der Seitenbetreiber bei Kenntniserlangung einer Rechteverletzung auf seinen diese beheben muss. Das wird vom neuen Urteil festgeschrieben, auch wenn es ‘nur’ um ehrverletzende Äußerungen ging.
Dumm nur, wie das in der Praxis aussieht: wie soll ebay alle Produkte auf seinen Seiten überprüfen, ob fälschlicherweise mit einer Markenbezichnung geworben wird? Wie soll heise.de alle Forenbeiträge auf ehrverletzende (da gibt es dort mehr als genug) Äußerungen überprüfen oder gar auf illegale Aufforderungen zum ServerSpamming (darum gehts im Rechtsstreit um das so genannte Heise-Urteil).

Die Haftungsfragen gehen ja auch in andere Richtungen, da prinzipiell jeder Provider (Host, Access, Content, etc) als Störer haftbar gemacht werden kann. Guckst Du bspw. hier.

Gerade läuft: “You Can’t Run Away From Your Heart” von Judy Clay