Konsequenz in Sachen Onlinedurchsuchungen
Während mein FDP-Landesverband gestern aus formalen Gründen einen Antrag zur grundsätzlichen Ablehnung von Kameraüberwachung abgelehnt hat (man müsse da ganz genau schauen, was man in welchem Zusammenhang wie entscheidet),
Antragstext
Videoüberwachung berührt eine nicht bestimmbare Zahl Bürger in ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Die FDP lehnt den umfassenden Einsatz von Videoüberwachung als Mittel der Kriminalitätsbekämpfung deshalb ab. Sie darf nur eingesetzt werden, wenn sie dem Schutz besonders bedeutender Rechtsgüter dient, und wenn dabei den Belangen der Bürger durch kurze Aufbewahrungsfristen und klare Regelungen über die Verwendung gewonnener Daten, sowie eine Kennzeichnung überwachter Bereiche ausreichend Rechnung getragen wird.
Insbesondere im Hinblick auf die verbesserten technischen Möglichkeiten zur Verknüpfung der Bilddaten mit Datenbanken und auf den Einsatz von computergestützten Systemen, die der Polizei Entscheidungen zur Relevanz der Aufnahmen bereits abnehmen, sind Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht mehr gewährleistet.
Die FDP fordert Ihre politischen Mandatsträger aller Ebenen auf, der Ausweitung der staatlichen Überwachung entgegenzuwirken. Daneben fordern wir eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit, welchen Entmündigungen die Bürger Vorschub leisten, wenn sie auf Videoüberwachung vertrauen. Die FDP muss ihrer besonderen Verantwortung als Partei der Menschen- und Bürgerrechte im Sinne des Liberalismus nachkommen.
…hat sich die FDP in NRW gegen den eigenen FDP-Innenminister gestellt und die Rücknahme der Onlinedurchsuchungserlaubnis für den Verfassungsschutz gefordert. Großartig.
Gerade läuft: “Dragon” von Paolo Conte