Loris fehlinterpretiert das Ladenöffnungsgesetz
Gestern hab ich meine Sicht zur geplanten städtischen Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen dargelegt. Heute lese ich bei mephisto, was Ordnungsamtsleiter Helmut Loris dazu meint.
Loris zufolge sei es aber die Aufgabe der Stadt die Öffnungszeiten genau festzulegen. So stehe es im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz. Ohne die Regelung könne das Gesetz nicht umgesetzt werden.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Das Gesetz verlangt, dass die Kommune die Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung festlegt. Das kann die Kommune freizügig oder sehr konkret machen. Der Landesgesetzgeber überlässt die Entscheidung, ob freizügig oder konkret, der Kommune. Es ist also die Aufgabe der Stadt, eine Regelung zu schaffen, die eindeutig ist. Das Gesetz ist auch umgesetzt bei einer Regelung, die bspw. besagte: “Das Geschäft darf zwischen 6 Uhr und 22 Uhr maximal 6 Stunden geöffnet sein.” Aber das hieße ja, dass die Ladenbesitzer selber entscheiden dürften, und dass das Herrn Loris nicht gefällt, das wundert nicht.
Gerade läuft: “Half A Man” von The Commitments