Vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass ein Anwalt für seinen beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen muss. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat jetzt für die gleiche Sachlage genau andersherum entschieden (Urteil, Presseerklärung).

Nachdem ich mir die Urteilsbegründung angeschaut habe, bin ich auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers gespannt.

Gerade läuft: “Going Missing” von Maximo Park