Die LVZ berichtet heute (wie immer nicht online, sondern nur im Print) in einem Artikel von Klaus Staeubert über das zarte Pflänzchen der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, das in Leipzig von der Stadtverwaltung droht zertreten zu werden.
Erwähnt sei kurz, dass Sachsen dank der Interventionen von Stefan Brangs (SPD, ver.di) ohnehin ein wenig liberales Ladenschlussgesetz hat, weil es für Herrn Brangs offenbar keine Bedeutung hat, dass er nicht nur für seine Wähler, sondern auch für alle anderen Sachsen im Landtag sitzt. Aber das hat ja Sozialdemokraten noch nie abgehalten, einen unterkomplexen Eindruck zu erwecken.
Jedenfalls hat die Stadt Leipzig einigen Spielraum. § 7 (5) SächsLadÖffG lautet nämlich wie folgt:
Die Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt durch die Gemeinden durch Rechtsverordnung. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit der Hauptgottesdienste Rücksicht zu nehmen. Verkaufsstellen nach Absatz 1 müssen am Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, 1. Mai , Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben.
Grundsätzlich stören mich daran zwei Punkte, nämlich die per säkularem Gesetz verordnete Rücksichtnahme auf die “Hauptgottesdienste” sowie die erzwungene Schließung an christlichen UND weltlichen Feiertagen.
Aber es soll um die sonstigen Sonn- und Feiertage gehen und die Waren, die an diesen Tagen etwas freier angeboten werden dürfen. § 7 (1) SächsLadÖffG:
An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Waren ausschließlich oder in erheblichem Umfang führen, abweichend von § 3 Abs. 2 zum Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Bäcker- und Konditoreiwaren, frischer Milch und Milcherzeugnissen für die Dauer von sechs Stunden geöffnet sein.
Von der willkürlichen Wahl dieser Produkte und der Benachteiligung aller anderen Händler will ich hier nicht sprechen.
Der Kommune wird also Gestaltungsraum eingeräumt. Die Kommune könnte bspw. sagen, dass die geschäfte, die o.g. sonntags anbieten wollen, öffnen könne, wann sie mögen, denn Sonn- und Feiertage dauern von 0 bis 24 Uhr. Das wäre mein Wunsch. Realistisch betrachtet wird das Fenster, in dem dann “frei” für 6 Stunden geöffnet werden könnte, kaum länger als von 8 bis 22 Uhr dauern, vermutlich kürzer.
Doch die Stadt Leipzig plant eine “Verordnung [..] zum Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen sowie zum offenhalten von Verkaufsstellen in Ausflugsorten der Stadt Leipzig”, die besagt, dass
- Geschäfte, die “ausschließlich oder in erheblichem Umfang” Zeitungen, Zeitschriften, frische Milch und Milcherzeugnisse anbieten, von 7 bis 13 Uhr geöffnet haben dürfen
- solche, die “a.o.i.e.U.” Backwaren anbieten, dürfen von 7 bis 10 Uhr und von 13 bis 16 Uhr öffnen
- Blumengeschäfte dürfen von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr öffnen
Spannend: zeitungen bekommt man nur vormittags, zwischen 10 und 13 Uhr gibts keine Backwaren, zwischen 12 und 14 Uhr keine Blumen.
Fragen an die Stadtverwaltung: Woher kommen diese Öffnungszeitenvorschläge? Wie werden sie begründet? Wie bezahlt der Bäckermeister seine Angestellten, die zwischen 10 und 13 Uhr nichts zu tun haben? Warum wird die Öffnung in den Abendstunden generell untersagt?
Ich sage es wieder und wieder: Das Ladenschlussgesetz und alle auf Landes- und Gemeindeebene nachfolgenden Regelungen gehören abgeschafft. Wer öffnen will und das mit seinen Angestellten, der Gewerkschaft und sonst wem geregelt kriegt, der soll das tun dürfen. Wer nicht öffnen will, der wird das auch nicht tun. Dass der Markt ausufernde Öffnungszeiten gar nicht in jedem Segment braucht, war zur Fußball-WM sehr schön zu beobachten, als die Geschäfte in der Innenstadt nach wenigen Tagen die auf 23 Uhr ausgedehnten Öffnungszeiten wieder kürzten, weil es sich nicht lohnte. Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, der Staat könne dann die Verbote ja auch bestehen lassen, ist grob falsch, denn was der eine nicht braucht, kann für den anderen die Existenz bedeuten. Spätverkäufe halten sich bekanntlich auch, der Markt ist klein, aber er ist da.
Die Regelung, von Jung und Albrecht vorgeschlagen, ist überflüssig und manifestiert einmal mehr die Abkehr der Leipziger Stadtverwaltung vom wirklichen Leben.
Gerade läuft: “I Wanna Be Adored” von Stone Roses