Christian hat mich auf diesen Artikel in der taz stoßen lassen. Darin wird eine Publikation von Friedrich Thießen (Prof. für Finanzwirtschaft) und Christian Fischer von der TU Chemnitz zitiert und kommentiert, die es hier als PDF als Vollversion oder Zusammenfassung gibt. Teaser des Artikels:
Hartz-IV-Empfänger sollen mit einem monatlichen Regelsatz von 132 Euro auskommen, fordern Wirtschaftswissenschaftler der TU Chemnitz.
Naja, man erwartet von der taz nichts anderes, ein bisschen links-reißerisch muss es schon sein. Letztlich ist das der Grund, warum ich mir auch hin und wieder eine kaufe, macht ja Spaß. Allerdings wird im Teaser eine Forderung der beiden Forscher nach einer Senkung des Hartz-IV-Regelsatzes unterstellt, die nicht im Artikel enthalten ist. Vielmehr wird, anhand eines Minimalfalles und eines Maximalfalles im Vergleich mit dem derzeitigen Regelsatz und dem Standard-Einkaufskorb des Statistischen Bundesamtes ein Versuch unternommen, die Mindestsicherung zu quantifizieren. Das geschieht meiner Einschätzung nach überhaupt nicht wertend dahingehend, dass die Empfänger Schmarotzer wären oder ähnliches. Es werden aber sehr wohl der derzeitige Regelsatz und kommentierend die zahlreichen Prozesse gegen die ALGII-Bescheide gegenübergestellt.
Die Studie ist allemal lesenswert. Sie ist nachvollziehbar und sauber gemacht, zahlreiche Einschränkungen der Interpretierbarkeit werden im Text selbst vorgenommen. Das selbstbestimmte und rational handelnde Individuum wird vorausgesetzt, die Verpflichtung des Staates, denjenigen beizuspringen, die so nicht handeln können, aufgrund welcher Gründe auch immer, wird herausgestrichen.
Die taz holt sich Beistand vom DGB.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach verurteilte die Studie als “hochgradig interessengeleitet”. Die Umsetzung des Vorschlags würde die ohnehin wachsende Einkommensungleichheit massiv verschärfen, sagte sie der taz.
Jetzt muss sie mir nur noch erklären, was ALGII mit Einkommen zu tun hat. Einkommen kriege ich, weil ich arbeite, Rechnungen schreibe und Steuern zahle. ALGII ist kein Einkommen. Aber es geht noch weiter.
In einer Tabelle erstellen die Autoren deshalb für alle relevanten Lebensbereiche Richtwerte, die ihrer Meinung nach angemessen sind. Die Preiserhebungen wurden ausschließlich in Discountern und Billig-Ketten durchgeführt. So reiche ein Euro, um den monatlichen Freizeit- und Unterhaltungsbedarf von Hartz-IV-Empfängern zu decken. Mit zwei Euro für “20 Min./Tag Internet in Stadtbibliothek” ließe sich ausreichend kommunizieren. Der Bedarf für Lebensmittel wird auf 68 Euro monatlich taxiert. Auf Alkohol und Tabak müsse verzichtet werden.
DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach zeigte sich entsetzt. Sie warf den Autoren vor, die sich ausbreitende Armut mit Theoriespielchen zu verschleiern. “Nicht einmal der laufende Schulbedarf für Kinder ist gedeckt”, so Buntenbach. “Der Regelsatz enthält lediglich 1,63 Euro für allgemeine Schreibwaren.”
Discounter und Billigmärkte sind wohl nicht in Ordnung für Hartz-IV-Empfänger? Für viele erwerbstätige Menschen am unteren Einkommensende aber schon, oder was? Welche Märkte und Geschäfte stehen einem Transferempfänger denn mindestens zu, Frau Buntenbach? Mir wäre eine solche Regelung neu, mir wäre auch neu, dass es unzumutbar wäre, wenn man bei Thomas Philipps oder Deichmann einkaufen “muss”. Die angenommenen Werte sind übrigens nicht “nach Meinung der Autoren angemessen”, sondern klar hergeleitet aus dem durchschnittlichen Budget deutscher Haushalte.
Der Verzicht auf Suchtmittel wie Alkohol und Tabak ist unzumutbar? Mir neu. Ich finanziere als Steuerzahler also zwangsweise einerseits den Konsum und andererseits auch die spätere Behandlung der Folgekrankheiten? Danke, liebe Gewerkschaft, dass Du Dich so um die Arbeitslosen, kümmerst. Kümmere Dich mal um die, die arbeiten und den ganzen Spaß bezahlen. Aber ich polemisiere. Der Punkt mit den Schulmitteln ist zwar richtig, wird aber in der Studie ausgeklammert. Dort heißt es:
Grundlage der Untersuchung ist ein gesundes, rational handelndes Individuum frei von Suchtoder
anderen Erkrankungen oder Behinderungen mit folgenden Ausprägungen:
• Männlich
• 1-Personen Haushalt, keine Kinder
• Mittleres Alter (18-65 Jahre)
• Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70 kg
• Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Verbrauchsgewohnheiten
• Kein Sonderfall (gesund, nicht geistig und körperlich behindert oder pflegebedürftig)
Wie man aus der vorgestellten Studie einen solchen Artikel zimmern kann, weiß man wohl nur in der taz-Redaktion. Wie gesagt, ich empfehle die Lektüre der Studie. Ob ich sie als Grundlage für irgendwelche politischen Forderungen heranziehen würde, weiß ich noch nicht.
Gerade läuft: “Alfie” von Joss Stone